BGFA 12 lit. g Das Bundesgericht (BGer) kam im Falle 2C_250/2021 zum Ergebnis, dass ein Rechtsanwalt, der sich von einer mittellosen Klientschaft Kostenvorschüsse bezahlen lasse, die Berufsregeln verletze (BGFA 12 lit. g). Das beanstandete Verhalten widerspreche dem Schutzzweck der unentgeltlichen Rechtspflege, einer mittellosen Person das Prozessieren ohne Eingriff in ihren notwendigen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Es […]
Kostenvorschuss von mittelloser Klientschaft zu verlangen, verletzt Berufsregeln