Einem 74-jährigen Mann, welcher wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilt worden war, wurde die bedingte Entlassung aus der Verwahrung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu Recht verwehrt. Dies entschied das Bundesgericht und wies seine Beschwerde gegen das erwähnte Urteil in diesem Punkt ab. Das Alter des Verurteilten vermöge angesichts des von ihm ausgehenden hohen Risiko-Potentials […]
74-jähriger pädophiler Täter: Keine bedingte Entlassung aus der Verwahrung