Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) hat gemäss Mitteilung vom 24.08.2021 dem Bundesrat (BR), den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden soll. Für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung […]
BVG-Kommission empfiehlt BR einen Mindestzinssatz von 1 %