§ 28 Abs. 2 Kant. Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes AG und ZGB 512 Die Notariatskommission des Kantons Aargau hatte gegen einen Rechtsanwalt und Notar ein Disziplinarverfahren eröffnet und diesem wegen Verletzung des Klarheitsgebots gemäss § 28 Abs. 2 des kantonalen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes sowie wegen Verstosses gegen die Verfahrensvorschriften von ZGB 512 i.V.m. ZGB 499 – […]
Aargauer Notar zum zweiten Mal wegen Verletzung von Beurkundungsregeln diszipliniert