Der Bundesrat (BR) hat am 18.06.2021 folgende Anpassungen auf Verordnungsstufe beschlossen: Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz gelten neu bis zum 31.12.2021 statt bis zum 30.06.2021 Anmeldefrist für den Leistungsbezug neu festgelegt auf den 31.03.2022 Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet neu ab dem 01.07.2021. Dokumente Verordnungsänderung und […]
Coronavirus (COVID-19): Verlängerung der Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes