MSchG 53 + 55 – Fractal-Entscheid Einleitung Im Rahmen einer Marken-Unterlassungs- und -Übertragungsklage war u.a. strittig, ob trotz Änderung des Gesellschaftsnamens des verletzenden Unternehmens und trotz verletzender Marke bloss im Anmeldestadium eine Wiederholungsgefahr angenommen werden kann. Sachverhalt Die FRACTAL SWISS AG (Klägerin) erhob als Inhaberin der Wort-/Bild-Marke «Fractal Swiss» sowie der Wortmarke «Fractal» gegen ihre […]
Hohe Anforderungen beim markenrechtlichen Unterlassungs- und Übertragungsanspruch
