Die im Existenzminimum des Betreibungsschuldners enthaltenen Wohnkosten ergeben sich aus nachgenannten, kumulativen, objektiven Kriterien: Bedürfnisse des Schuldners und seiner Familie Durchschnittlicher Mietzins einer geeigneten Wohnung in der Region des Aufenthaltsorts des Schuldners. BGer 5A_912/2018 vom 16.01.2019 Quelle LawMedia Redaktionsteam […]
Wohnkosten im Betreibungsverfahren