Bei Geschäftsmieten soll der Mietzins pandemie-bedingt zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der BR hat am 01.07.2020 die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt: Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit soll folgende Aufteilung erfolgen: Mieter sollen 40 % des Mietzinses bezahlen Vermieter sollen 60 % des Mietzinses tragen (bzw. nicht erhalten). […]
Coronavirus: Aufteilung des Geschäfts-Mietzinses zwischen Mieter und Vermieter
