OR 261 Abs. 1 Wird ein Mietobjekt (Immobilie) veräussert, geht ein zuvor abgeschlossener Mietvertrag auf den Erwerber über, auch wenn der Mieter das Mietobjekt noch nicht angetreten hat. Quelle BGer 4A_393/2018 vom 20.02.2019 Weiterführende Informationen BGer 4A_393/2018 vom 20.02.2019 | bger.ch Vermieterwechsel Eigentümerwechsel […]
Eigentümerwechsel: Auch noch nicht angetretene Mietverträge gehen auf den Erwerber über
