ZGB 506, ZGB 507 und ZGB 520a Im französisch-sprachigen Fall 5A_236/2017 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob eine mündlich errichtete letztwillige Verfügung, d.h. ein sog. Nottestament, gültig errichtet worden war und, ob die Angabe von Ort und Datum wesentlich ist. Extrakt der rechtlichen Würdigung bilden: Errichtung Das Vorlesen des Vorschlages für eine letztwillige Verfügung (Testamentsentwurf) […]
Nottestament: Errichtung durch Testamentsentwurfsverlesen und Willensprotokollierung ohne Ort und Zeitangabe