SchKG 192 / OR 820 i.V.m. OR 725a – Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung Die direkte Konkurseröffnung kann entweder auf Antrag eines Gläubigers (SchKG 190 und SchKG 193 Abs. 3), auf Initiative des Schuldners (SchKG 191 und SchKG 192) oder aber auf eine Meldung der zuständigen Erbschaftsbehörde hin (SchKG 193 Abs. 1 und 2) erfolgen. Das […]
Ohne Überschuldung keine Konkurseröffnung durch Richter