Auftraggeber und Beauftragter können einen einfachen Auftrag gemäss geltender Bestimmung im OR jederzeit beenden: Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit widerrufen. Der Beauftragte kann den Auftrag jederzeit kündigen. Geschieht dies zur Unzeit, ist zwar Schadenersatz geschuldet. Schadenersatz für entgangenen Gewinn kann in den meisten Fällen jedoch nicht geltend gemacht werden. Dieses Beendigungsrecht hat nach ständiger […]
Vernehmlassung zu neuen Beendigungsregeln