Ein Strafverteidiger schrieb einer Geschädigten, um nachzufragen, ob sie den Strafantrag zurückziehen wolle. Das stellt gemäss der «Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte Basel-Stadt» keine unzulässige Privatbefragung dar. […]
Strafverteidiger: Strafanzeigen-Rückzugsanfrage bei Geschädigter keine «Parteibefragung» und damit zulässig
