SchKG 271 Abs. 1 Ziff. 5; SchKG 93; SchKG Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG Die Berechnung des Existenzminimums eines im Ausland lebenden Arrestschuldners darf erfolgen gestützt auf die Erhebungen internationaler Grossbanken oder die Angaben des Bundesamtes für Statistik (BfS). Quelle BGer 5A_904/2019 vom 15.06.2020 Weiterführende Informationen / Linktipps Inlandgläubiger – Auslandschuldner Internationaler Arrest […]
Arrest: Existenzminimumsberechnung eines im Ausland lebenden Arrestschuldners
