Schulden sind vor der Erbteilung zu tilgen oder sicherzustellen

Ausgangslage Die Berufungsklägerin hatte bei der Vorinstanz beantragt, die Schulden der Nachlässe seien vor Vollzug der Teilung zu tilgen, eventualiter sicherzustellen. Die Vorinstanz hatte sich lediglich zu den Grundpfandschulden geäussert, ohne dazu effektiv eine Tilgung oder Sicherstellung anzuordnen. Erwägungen des Obergerichts des Kantons Aargau Gemäss ZGB 610 Abs. 3 (siehe Box unten) kann jeder Erbe verlangen, dass die Schulden des Erblassers vor der Teilung der […]

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Stockwerkeigentumsrecht soll optimiert werden

Die Regeln zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden: Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 20.09.2024 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. […]

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Direkte Bundessteuer (DBSt): Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV für das Steuerjahr 2025 am 06.09.2024 festgelegt bzw. mitgeteilt. […]

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Pascal Grolimund: Versicherungsvertragsrecht

Versicherungsvertragsrecht

Der Autor Prof. Dr. Pascal Grolimund und seine Mitarbeiterinnen Irena Situm, MLaw, und Florence von Mutzenbecher, MLaw, haben das „Versicherungsvertragsrecht“ auf den Punkt gebracht. […]

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Cornelia Stengel / Thomas Weber: Digitale und mobile Zahlungssysteme

Digitale Zahlungssysteme gelten seit jeher als Innovationsmotoren im Finanzsektor. Neben Bargeld und Überweisungen stehen daher folgende weitere Zahlungssysteme zur Verfügung
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