Inkrafttreten: 01.07.2022 Der Bundesrat (BR) hat am 25.05.2022 eine Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) beschlossen: Der tatsächlich zu bezahlende Preis ist im Zeitpunkt und am Ort des Kaufangebots bekanntzugeben – und nicht erst kurz vor Vertragsabschluss. Damit wird die bisherige Praxis der kantonalen Vollzugsbehörden und des SECO präzisiert. Die Änderung der PBV tritt am 01.07.2022 in […]
Preisbekanntgabeverordnung (PBV): Präzisierung des Zeitpunkts der Preisbekanntgabe
