ZPO 99 Abs. 1 lit. c Im Verfahren 4A_64/2020 war strittig, ob der Begriff der «Prozesskosten» auch die „Parteientschädigung“ umfasst. ZPO 99 Abs. 1 lit. c setzt dem Wortlaut nach (siehe Box unten) voraus, dass die klagende Partei „Prozesskosten“ aus „früheren Verfahren“ schuldet: „Prozesskosten“ Der Begriff „Prozesskosten“ beinhaltet auch die „Prozessentschädigung“ „Früheres Verfahren“ Ein «früheres Verfahren» meint gemäss BGer ein formell […]
Sicherheit für die Parteientschädigung
