Stand: 30.09.2021 Einleitung Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat gemäss Mitteilung vom 09.11.2021 im Rahmen des Kapitaleinlageprinzips aktualisiert, die Zahlen zu den Kapitaleinlagen, zu den Rückzahlungen und zu den weiteren Veränderungen. Nach dem Kapitaleinlageprinzip (KEP) können Reserven aus Kapitaleinlagen steuerfrei zurückbezahlt werden. Näheres ist im Bundesgesetz VStG geregelt. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) zum Kapitaleinlageprinzip Die […]
Bericht zum Kapitaleinlageprinzip (KEP)
