Bildquelle: stadt-zuerich.ch Das Bundesgericht (BGer) hat zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in der Stadt Zürich über den «Gestaltungsplan Areal Hardturm-Stadion» abgewiesen. Das Recht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe wurde bei der Abstimmung vom 27.09.2020 nicht verletzt. Sachverhalt Die Stimmbürger der Stadt Zürich hatten am 27.09.2020 mit einem Anteil von 59.1 […]
Gestaltungsplan Hardturm-Stadion: Stimmrechtsbeschwerden vom Bundesgericht abgewiesen