Beendigung
Die Beendigung des Handelsreisendenvertrages richtet sich im Allgemeinen nach OR 339a und im Speziellen nach OR 350a. Die Sondervorschrift von OR 350a Abs. 2 bezieht... weiterlesen
Die Beendigung des Handelsreisendenvertrages richtet sich im Allgemeinen nach OR 339a und im Speziellen nach OR 350a. Die Sondervorschrift von OR 350a Abs. 2 bezieht... weiterlesen
Für den Handelsreisenden gelten – abgesehen von den allgemeinen arbeitsrechtlichen Beendigungsmöglichkeiten – folgende Spezialregelungen: Beträgt die Provision mindestens einen Fünftel des Lohnes und unterliegt sie... weiterlesen
Grundsatz Folgende Vereinbarungen eines Handelsreisenden mit seinem Arbeitgeber sind nichtig: Abreden, wonach der Handelsreisende für die Zahlung oder anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeiten der Kunden einzustehen... weiterlesen
Bezüglich der Lohnfortzahlungspflicht bei unverschuldeter Reiseverhinderung gilt OR 349: Art. 349c c. bei Verhinderung an der Reisetätigkeit 1 Ist der Handelsreisende ohne sein Verschulden an... weiterlesen
Nichtig sind Abreden, wonach der Auslagenersatz ganz oder teilweise im festen Gehalt oder in der Provision eingeschlossen sein soll (OR 349d Abs. 2). Es gelten... weiterlesen
Während der Anstellungsdauer Die Entlöhnung des Handelsreisenden kann bestehen aus: einem Fixum allein einer Provision allein Schriftformerfordernis bei ausschliesslichem oder überwiegendem Provisionseinkommen vgl. OR 349a... weiterlesen
Der Handelsreisende hat über seine Reisetätigkeit regelmässig Bericht zu erstatten die erhaltenen Bestellungen dem Arbeitgeber sofort zu übermitteln ihn von erheblichen Tatsachen, die seinen Kundenkreis... weiterlesen
Geschäftsabschluss Ist der Handelsreisende zum Abschluss von Geschäften ermächtigt, so hat er die ihm vorgeschriebenen Preise und andern Geschäftsbedingungen einzuhalten (vgl. OR 348 Abs. 2)... weiterlesen
Der Handelsreisende darf ohne schriftliche Bewilligung des Arbeitgebers weder für eigene Rechnung noch für Rechnung eines Dritten Geschäfte vermitteln oder abschliessen (OR 348 Abs. 1... weiterlesen
Ist dem Handelsreisenden zugewiesen ein bestimmtes Reisegebiet oder ein bestimmter Kundenkreis: Gebiets- und Kundenschutz-Vermutung (OR 349 Abs. 1) Provisions-Zahlung auf allen Geschäften, die von ihm... weiterlesen
Art. 348 II. Pflichten und Vollmachten des Handelsreisenden 1. Besondere Pflichten 1 Der Handelsreisende hat die Kundschaft in der ihm vorgeschriebenen Weise zu besuchen, sofern... weiterlesen
Form Für den Handelsreisendenvertrag besteht das Schriftformerfordernis (OR 347a Abs. 1). Die Beachtung der Schriftform ist nicht ein Gültigkeitserfordernis, sondern bloss Ordnungvorschrift (siehe unten). Fehlende... weiterlesen
Die Regeln des Handelsreisendenvertrags (HRV) weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Form Vertragsinhalt Kundenbesuche / Weisungsrecht Gebietsschutz /... weiterlesen
Der Handelsreisendenvertrag (kurz HRV) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Aussendienst Kundenbetreuung ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers verbunden mit hauptsächlicher Reisetätigkeit Vermittlung oder Abschluss von Geschäften... weiterlesen
Agenturvertrag = Vertrag, der den Agenten verpflichtet, auf Dauer für seinen oder seine Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen und auf deren Rechnung... weiterlesen
Der Handelsreisendenvertrag (kurz HRV) ist ein besonderer Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer im Aussendienst – mit der Pflicht zum Tätigwerden – für den Arbeitgeber Absatzgeschäfte... weiterlesen
Gesetze Auch für Handelsreisende sind die Regeln des Normalarbeitsvertrages anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 347 ff. (Der Handelsreisendenvertrag) Art. 319 ff. iVm... weiterlesen
Der Heimarbeitsvertrag verpflichtet den Heimarbeiter, bei sich zu Hause oder in einem von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder zusammen mit Familienangehörigen Arbeiten gegen Lohn für... weiterlesen
Für das Gruppenarbeitsverhältnis typisch ist, dass mehrere Arbeitnehmer sich für die gemeinsame Arbeitsleistung zusammenfinden, entweder aus eigenem Antrieb (Eigengruppe) oder auf Veranlassung des Arbeitgebers (Betriebsgruppe).... weiterlesen
Personalverleih bewirkt, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung nicht beim Arbeitgeber, sondern bei einem Dritten erbringen. Das Personalleih-Arbeitsverhältnis ist in 3 Arten anzutreffen: Temporärarbeit (einmalige Arbeitnehmer-Überlassung an... weiterlesen