Fallgruppe 1
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer... weiterlesen
ARBEITNEHMER Wohnsitz im Ausland Arbeitgeber in der Schweiz arbeitet in der Schweiz » Fallgruppe 4 arbeitet in der Schweiz und im Ausland » Fallgruppe 6... weiterlesen
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BRÜHWILER JÜRG, Einzelarbeitsvertrag, Kommentar zu den Art. 319-343 OR, 3. Auflage, Basel 2014. BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT (BAG) / SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN... weiterlesen
Rechteübertragung Für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen,... weiterlesen
Hohe Aufmerksamkeit Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision. Keine Generalklausel... weiterlesen
Dienst-Computerprogramme Grundsätze: Urheberrecht entsteht in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers ist in URG 17... weiterlesen
Dienstwerke Grundsätze: Urheberrecht entsteht nur in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers fehlt damit. Der... weiterlesen
Diensterfindungen und -design Voraussetzungen: In Ausübung der dienstlichen Tätigkeit (> Es ist nicht erforderlich, dass die schöpferische Leistung während der vertraglichen Arbeitszeit oder am Arbeitsplatz... weiterlesen
Die arbeitsrechtliche Zuordnung von immaterial-güterrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen kann differenziert werden in: Erfindungen und Designs Werke der Literatur und Kunst und deren Darbietung Computerprogramme... weiterlesen
Recht am Arbeitsergebnis Die Rechte am Arbeitsergebnis werden nach Arbeitsrecht in der Regel dem Arbeitgeber zugeordnet. Sofern und soweit das Arbeitsergebnis nicht direkt beim Arbeitgeber... weiterlesen
Diensterfindung Als Diensterfindung wird diejenige Erfindung definiert, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und kumulativ in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erzielt. Gelegenheitserfindung Eine... weiterlesen
Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 321b Art. 332 Art. 332a Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV) Relativ-zwingendes Recht Die Bestimmung zur Vergütung des Arbeitnehmers bei Gelegenheitserfindungen... weiterlesen
Personalabbau / Sozialplan Bei einem gross angelegten Personalabbau mit Kündigungen ist stets zu prüfen, ob eine Sozialplanpflicht nach OR 335h ff. besteht. In dieser Kommentierung... weiterlesen
Arbeitnehmererfindungen werden differenziert in Diensterfindungen, Gelegenheitserfindungen und freie Erfindungen. Die Zuordnung ist abhängig von Erfindungsart und –zeitpunkt sowie Relation zur arbeitsrechtlichen Funktion im Betrieb. Auf... weiterlesen
echte ARGE unechte ARGE Gesellschafterleistung nur persönliche Leistungserbringung (aus Gesellschaftsrecht) persönliche Leistungserbringung nur dort nötig, wo es auf die persönlichen Eigenschaften des Unternehmers ankommt... weiterlesen
Die ARGE wird aufgelöst und liquidiert, wenn sie ihren Zweck erreicht hat. Die Vereinbarung einer Fortbestands- oder Weiterführungsklausel ermöglicht den Weiterbestand der ARGE trotz Eintreten... weiterlesen
Im internen Verhältnis gilt es zwischen der sog. echten und der unechten ARGE zu unterscheiden. Leistungserbringung bei der echten ARGE erbringen die einzelnen Gesellschafter bzw.... weiterlesen
Haftung: Alle ARGE-Gesellschafter haften – mangels anders lautender Vereinbarung – persönlich, und zwar unbeschränkt und solidarisch, d.h. der Gläubiger kann nach seiner Wahl von allen... weiterlesen