Fallgruppe 12
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG bzw. Recht zu entscheiden. Ausländische Gerichte EU-intern: Klagen des AN am... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG bzw. Recht zu entscheiden. Ausländische Gerichte EU-intern: Klagen des AN am... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend anzuwenden sind.... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend anzuwenden sind.... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend zu beachten... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer... weiterlesen
ARBEITNEHMER Wohnsitz im Ausland Arbeitgeber in der Schweiz arbeitet in der Schweiz » Fallgruppe 4 arbeitet in der Schweiz und im Ausland » Fallgruppe 6... weiterlesen
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BRÜHWILER JÜRG, Einzelarbeitsvertrag, Kommentar zu den Art. 319-343 OR, 3. Auflage, Basel 2014. BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT (BAG) / SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN... weiterlesen
Rechteübertragung Für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen,... weiterlesen
Hohe Aufmerksamkeit Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision. Keine Generalklausel... weiterlesen
Dienst-Computerprogramme Grundsätze: Urheberrecht entsteht in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers ist in URG 17... weiterlesen
Dienstwerke Grundsätze: Urheberrecht entsteht nur in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers fehlt damit. Der... weiterlesen