Vorprozessual
Wenn Sie mit dem Ihnen ausgestellten Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, überprüfen Sie es vorerst an Hand der Checkliste und des Dokuments Elemente des Arbeitszeugnisses und stellen Sie fest, ob alle wesentlichen Punkte aufgeführt sind. Vergleichen Sie dann Ihr Arbeitszeugnis mit den Musterzeugnissen. Verfassen Sie mit diesen Hilfsmitteln einen eigenen Zeugnisvorschlag und präsentieren Sie diesem Ihrem Arbeitgeber.
Sofern Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt, sollten Sie ebenfalls zunächst einen eigenen Zeugnisvorschlag unterbreiten. Weigert er sich aber auch dann noch, haben Sie die Möglichkeit Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis beim Gericht einzuklagen.
Prozessual
Sie haben als Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis beim Gericht einzuklagen, wenn Ihnen ein Arbeitszeugnis ganz verweigert wird oder wenn Sie der Ansicht sind, dass das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis unvollständig oder inhaltlich nicht richtig ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.