Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

Klassifizierung

Die unterschiedlichen Fringe Benefits (FB) können wie folgt klassifiziert werden: Konditionsvorteile Abgeltung in Freizeit Vorsorgeleistungen Gewinn- und Vermögensbeteiligung Sach- und Dienstleistungen... weiterlesen

Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

Verbreitung

Die Unternehmenspraxis, seinen Mitarbeitern Lohnnebenleistungen in Form von Fringe Benefits zu bieten, findet in der Schweiz zunehmende Verbreitung. Gemäss Bundesamtes für Statistik (BFS) erhöhte sich... weiterlesen

Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

Rechtsnatur

Gehaltsnebenleistung gleich einer Sonderprämie Weiterführende Informationen » Gratifikation: Sonderprämie... weiterlesen

Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

Begriffe und Abgrenzungen

Lohn =   Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft » Informationen zu Lohnforderungen Bonus =   leistungs- und / oder erfolgsabhängige Zusatzvergütung zum Lohn » Informationen zu... weiterlesen

Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

Gesetzliche Grundlagen

Analoge Anwendung von OR 322d (Gratifikation): Art. 322d OR 4. Gratifikation 1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss... weiterlesen

Bonusrecht

Bonus und Sozialversicherung

Bonuszahlungen unterliegen als Lohnbestandteil zusammen mit dem Fixlohn den üblichen Sozialversicherungsabgaben. Dabei gelten folgende Regeln: Sozialabgabenentrichtung in zeitlicher Hinsicht während des laufenden Arbeitsverhältnisses Auszahlungszeitpunkt bei... weiterlesen

Bonusrecht

Bonus und Steuern

Für die Besteuerung der Bonuszahlungen ist folgendes zu beachten: Deklaration im Lohnausweis Ganzjähriges Arbeitsverhältnis Ausweis unter Ziffer 1 des Lohnausweises Unterjähriges Arbeitsverhältnis bzw. bei Zuzug... weiterlesen

Bonusrecht

Bonus-Kultur

Allgemeines Boni bewegen sich an der Schnittstelle von Psychologie und Oekonomie. Die Daseinsberechtigung von Boni liegt in ihren Chancen, wenn sie folgende Ansprüche angemessen und... weiterlesen

Konkurrenzverbot

Begrenzung nach Zeit

Grundsätze Zeitliche Beschränkung = max. 3 Jahre Schutzzweck vor allem: nicht schutzfähiges know how weniger: Kundenschutz für allgemeinen Kundenschutz genügt nach der Praxis eine wesentlich... weiterlesen

Konkurrenzverbot

Begrenzung nach Gegenstand

Grundsätze Gegenstand = verbotene Tätigkeit Keine weitergehende Begrenzung als die Befassung durch verbotsbelasteten Arbeitnehmer Umschreibung darf nicht zu einem Berufsverbot führen Je spezialisierter desto enger... weiterlesen

Konkurrenzverbot

Begrenzung nach Ort

Grundsätze Beschränkung der räumlichen Ausdehnung des Konkurrenzverbots Kein weitergehender Konkurrenzenthaltungsradius als die intensiven Geschäftsbeziehungen des konkurrenzverbots-begünstigten Arbeitgebers Je spezialisierter das Business, desto grösser der mögliche... weiterlesen