Betriebsübernahme

Solidarische Haftung

Zum Schutz des Arbeitnehmers hat der Gesetzgeber zwingend vorgesehen (vgl. OR 362), dass bei Betriebsnachfolge zeitlich beschränkt eine Solidarhaftung des bisherigen Arbeitgebers und des Erwerbers für die... weiterlesen

Betriebsübernahme

Information der Arbeitnehmer

Informationspflicht Die Informationspflicht umfasst den (Rechts-)Grund des Übergangs; unternehmerische Erwägungen für Übergang; Identität des Erwerbers; die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die... weiterlesen

Betriebsübernahme

Voraussetzungen

Arbeitsverhältnis-Übergang Ein Übergang des ganzen Arbeitsverhältnisses wird von praktischer Bedeutung, wenn der Arbeitgeberbetrieb auf einen neuen Rechtsträger übergeht (sog. «Betriebsnachfolge»), kraft Gesetzes (Erbfolge) oder kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung... weiterlesen

Betriebsübernahme

Erscheinungsformen

Die Betriebsübernahme oder eines Teils davon, ist anzutreffen aufgrund: eines Vertrages eines Fusionstatbestands wie Unternehmensfusion Unternehmensspaltung Vermögensübertragung Rechtsformumwandlung. Literatur GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND /... weiterlesen

Betriebsübernahme

Verbreitung

Je nach Wirtschaftslage und Marktverwerfungen sind Betriebsübernahmen mehr oder weniger anzutreffen. Bei der Unternehmensnachfolge sind Betriebsübernahmen oft anzutreffenden Deals. Weiterführende Informationen Unternehmensnachfolge Share Deal ... weiterlesen

Betriebsübernahme

Funktion

Schutz von Arbeitsplätzen Regelung des Betriebsübergangs hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse... weiterlesen

Betriebsübernahme

Motive

Der Arbeitnehmer soll bei einem Wechsel des Betriebsinhabers (= Arbeitgeber) geschützt werden, weshalb nur der Arbeitnehmer den Übergang seines Arbeitsverhältnisses ablehnen kann.... weiterlesen

Betriebsübernahme

Ziele

Die beteiligten Parteien haben ein übereinstimmendes Ziel und jede Partei für sich Individualziele: Allgemein Fortbestandssicherung des Betriebs oder eines Betriebsteils Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Arbeitnehmer... weiterlesen

Betriebsübernahme

Rechtsnatur

Arbeitgeberseitig Einseitig zulasten des Arbeitgebers zwingender Übergang aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt. Arbeitnehmerseitig... weiterlesen

Betriebsübernahme

Abgrenzungen

Betriebsübergang von aufrechtstehender Gesellschaft =   Übergang oder Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils von einer nicht insolventen Gesellschaft an einen Vertragspartner. Weiterführende Informationen Betriebsübernahme von aufrechtstehender... weiterlesen

Betriebsübernahme

Anwendungsbereich

Die Frage nach der Anwendbarkeit von OR Art. 333 stellt sich nicht nur beim Verkauf von Unternehmen, sondern auch bei Outsourcing-Projekten und Übernahmen im Insolvenzverfahren. OR Art. 333 ist auch im... weiterlesen