Aufschiebende Wirkung
Der Rekurs gegen eine baurechtliche Bewilligung hindert den Baubeginn und den Baufortgang nur insoweit, als der Ausgang des Verfahrens die Bauausführung beeinflussen kann. Der Rekurs... weiterlesen
Der Rekurs gegen eine baurechtliche Bewilligung hindert den Baubeginn und den Baufortgang nur insoweit, als der Ausgang des Verfahrens die Bauausführung beeinflussen kann. Der Rekurs... weiterlesen
Zum Rekurs ist berechtigt wer durch die angefochtene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat. Dasselbe gilt für die... weiterlesen
Allgemeines Der Baurechtliche Entscheid, d.h. die Baubewilligung, kann berechtigte Interessen Dritter betreffen. Der Baurechtliche Entscheid kann zudem auch negativ ausfallen. In diesen Fällen können sich... weiterlesen
Aus ökonomischen Gründen kann es für einen Bauherrn empfehlenswert sein, einen Vorentscheid über die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu verlangen. Zu unterscheiden ist ein solcher Vorentscheid... weiterlesen
Ausnahmebewilligung Die Baubewilligung kann erteilt werden, auch wenn das Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht entspricht. Die Ausnahmebewilligung setzt eine Ausnahmesituation voraus und dient der... weiterlesen
Sind die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, kann eine Bewilligung unter Umständen mit Nebenbestimmungen (Bedingung, Auflage, Revers) verknüpft werden und trotzdem erteilt werden. Bedingung Wenn die... weiterlesen
Der Bauherr hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Bauten und Anlagen müssen dem Zweck der Nutzungszone... weiterlesen
Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen: Bauten und Anlagen, die wegen ihrer geringen Ausmasse nicht als Gebäude gelten Beseitigen von inneren Trennwänden zwischen Wohnräumen oder Verändern von... weiterlesen
Das zürcherische Planungs- und Baugesetz statuiert eine Bewilligungspflicht für die folgenden Fälle: Erstellung neuer oder Veränderung bestehender Gebäude und gleichgestellter Bauwerke Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und... weiterlesen
Allgemeines Bauen unterliegt einer behördlichen Kontrolle. Ausgangspunkt eines Bauvorhabens ist aus dieser Sicht die Baubewilligung. Die Zürcherischen Gesetze nennen die Baubewilligung auch baurechtliche Bewilligung oder... weiterlesen
Weitere Informationen zum Thema Bau, Baurecht und Planungsrecht finden Sie im Linkverzeichnis der LawMedia AG auf law.ch: » Linksammlung Bau- und Planungsrecht Weitere Informationen zum... weiterlesen
Züst/Joanelly/Westermann, Waiting Lands – Strategien für Industriebrachen, Zürich 2008, 153 S., ISBN 978-3-7212-0664-7 Lofts – Moderndes Leben in alten Fabriken, Arcon Team, 2006, 999 S.,... weiterlesen
Checkliste für Arealentwicklung aus Sicht der Behörde Checkliste: Arealentwicklung aus Sicht der Behörde (PDF, 45 KB)... weiterlesen
Bei der Eignerstrategie einzustufen sind folgende Themen und Entscheide: Vision Strategieplan Neubau, Umbau oder Kombination/Architektur Strategieplan Nutzungskonzept und Nutzermix Shopping Mall Office Entertainment Hotel Gastronomie... weiterlesen
Eine professionelle Kommunikation im Hinblick auf die Areal-Akzeptanz in politischen Entscheidungsprozesse (Aenderungen/Optimierung bei der Raum- und Nutzungsplanung) in der Oeffentlichkeit, bei den Nutzern und deren... weiterlesen
Es empfiehlt sich im geeigneten Zeitpunkt ein branding aufzubauen für den Arealverkauf (ganz oder in Teilen) die Suche der Zwischennutzer (Zwischenvermietung) die Nutzersuche (Vermietung). Polit.... weiterlesen
Wünsche der Arealentwickler an den Staat Gemeinde Kompetente Erstberatung Projektleiter der öffentlichen Hand mit Entscheidungskompetenzen Lösungsorientierte Planungskultur Vorausschauende Standortgemeinde Zeitplan Kanton Beratung in Startphasen Planerisches... weiterlesen
Ausgeführte Entwicklungsprojekte Zürich Nord (ABB-Areal), Zürich Zürich West (Maag-Areal), Zürich Hürlimann-Areal, Zürich Löwenbräu-Areal, Zürich Mühle Tiefenbrunnen, Zürich Areal Micafil, Zürich-Altstetten SihlCity, Zürich Baden Nord, Baden... weiterlesen
Die Realisierung von Um- und/oder Neubau etc. richtet sich nach den üblichen Grundsätzen bzw. Gepflogenheiten von Architektur, Statik und Bauausführung. In kommerzieller Hinsicht ist folgendes... weiterlesen
Das A und O der Investorenbindung sind: Kommunikation Offenheit und Ehrlichkeit, Fairness Controlling Reporting.... weiterlesen