Baurekurs

Aufschiebende Wirkung

Der Rekurs gegen eine baurechtliche Bewilligung hindert den Baubeginn und den Baufortgang nur insoweit, als der Ausgang des Verfahrens die Bauausführung beeinflussen kann. Der Rekurs... weiterlesen

Baurekurs

Legitimation

Zum Rekurs ist berechtigt wer durch die angefochtene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat. Dasselbe gilt für die... weiterlesen

Baurekurs

Baurekurs

Allgemeines Der Baurechtliche Entscheid, d.h. die Baubewilligung, kann berechtigte Interessen Dritter betreffen. Der Baurechtliche Entscheid kann zudem auch negativ ausfallen. In diesen Fällen können sich... weiterlesen

Baurekurs

Vorentscheid

Aus ökonomischen Gründen kann es für einen Bauherrn empfehlenswert sein, einen Vorentscheid über die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu verlangen. Zu unterscheiden ist ein solcher Vorentscheid... weiterlesen

Baurekurs

Ausnahme- und Spezialbewilligung

Ausnahmebewilligung Die Baubewilligung kann erteilt werden, auch wenn das Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht entspricht. Die Ausnahmebewilligung setzt eine Ausnahmesituation voraus und dient der... weiterlesen

Baurekurs

Baubewilligung mit Nebenbestimmungen

Sind die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, kann eine Bewilligung unter Umständen mit Nebenbestimmungen (Bedingung, Auflage, Revers) verknüpft werden und trotzdem erteilt werden. Bedingung Wenn die... weiterlesen

Baurekurs

Ausnahmen von der Baubewilligung

Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen: Bauten und Anlagen, die wegen ihrer geringen Ausmasse nicht als Gebäude gelten Beseitigen von inneren Trennwänden zwischen Wohnräumen oder Verändern von... weiterlesen

Baurekurs

Erforderlichkeit einer Baubewilligung

Das zürcherische Planungs- und Baugesetz statuiert eine Bewilligungspflicht für die folgenden Fälle: Erstellung neuer oder Veränderung bestehender Gebäude und gleichgestellter Bauwerke Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und... weiterlesen

Baurekurs

Baubewilligung

Allgemeines Bauen unterliegt einer behördlichen Kontrolle. Ausgangspunkt eines Bauvorhabens ist aus dieser Sicht die Baubewilligung. Die Zürcherischen Gesetze nennen die Baubewilligung auch baurechtliche Bewilligung oder... weiterlesen

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Links

Weitere Informationen zum Thema Bau, Baurecht und Planungsrecht finden Sie im Linkverzeichnis der LawMedia AG auf law.ch: » Linksammlung Bau- und Planungsrecht Weitere Informationen zum... weiterlesen

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Literatur

Züst/Joanelly/Westermann, Waiting Lands – Strategien für Industriebrachen, Zürich 2008, 153 S., ISBN 978-3-7212-0664-7 Lofts – Moderndes Leben in alten Fabriken, Arcon Team, 2006, 999 S.,... weiterlesen

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Download

Checkliste für Arealentwicklung aus Sicht der Behörde Checkliste: Arealentwicklung aus Sicht der Behörde (PDF, 45 KB)... weiterlesen

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Eignerstrategie

Bei der Eignerstrategie einzustufen sind folgende Themen und Entscheide: Vision Strategieplan Neubau, Umbau oder Kombination/Architektur Strategieplan Nutzungskonzept und Nutzermix Shopping Mall Office Entertainment Hotel Gastronomie... weiterlesen

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Kommunikation/PR/Marketing

Eine professionelle Kommunikation im Hinblick auf die Areal-Akzeptanz in politischen Entscheidungsprozesse (Aenderungen/Optimierung bei der Raum- und Nutzungsplanung) in der Oeffentlichkeit, bei den Nutzern und deren... weiterlesen

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Branding

Es empfiehlt sich im geeigneten Zeitpunkt ein branding aufzubauen für den Arealverkauf (ganz oder in Teilen) die Suche der Zwischennutzer (Zwischenvermietung) die Nutzersuche (Vermietung). Polit.... weiterlesen

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Massnahmen zur Förderung

Wünsche der Arealentwickler an den Staat Gemeinde Kompetente Erstberatung Projektleiter der öffentlichen Hand mit Entscheidungskompetenzen Lösungsorientierte Planungskultur Vorausschauende Standortgemeinde Zeitplan Kanton Beratung in Startphasen Planerisches... weiterlesen

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Best-practice-Beispiele

Ausgeführte Entwicklungsprojekte Zürich Nord (ABB-Areal), Zürich Zürich West (Maag-Areal), Zürich Hürlimann-Areal, Zürich Löwenbräu-Areal, Zürich Mühle Tiefenbrunnen, Zürich Areal Micafil, Zürich-Altstetten SihlCity, Zürich Baden Nord, Baden... weiterlesen

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Realisierung

Die Realisierung von Um- und/oder Neubau etc. richtet sich nach den üblichen Grundsätzen bzw. Gepflogenheiten von Architektur, Statik und Bauausführung. In kommerzieller Hinsicht ist folgendes... weiterlesen

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Investorenbindung

Das A und O der Investorenbindung sind: Kommunikation Offenheit und Ehrlichkeit, Fairness Controlling Reporting.... weiterlesen