Vertretung einzelner Anleihensgläubiger
Arten der Vertretung Die Vertretung der Anleihensgläubiger ist auf 2 Arten möglich: durch Titelüberlassung (bei Namenpapieren einschliesslich Indossament) durch schriftliche Vollmacht (OR1168). Verfahrensvorschriften Gemäss OR... weiterlesen