Vertragliche Anlagefonds

Exkurs: Effektenfonds

Der „Exkurs zum Effektenfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Effektenfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“. Begriff Staatsverträge Verbreitung Open End-Prinzip... weiterlesen

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ANLEGERSCHUTZ

Beim Vertraglichen Anlagefonds sind zum Schutze der Anleger zu beachtenden Aspekte stichwortweise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Folgenden: Aufklärungspflicht als Effektenhändler? Hinweispflicht auf... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

STEUERN

Besteuerung des Sondervermögens? Der  „Vertragliche Anlagefonds“ wird ganz dem Grundsatze „same business, same rules“ nach besteuert. Der transparente Besteuerungsmodus ist beim Bund und bei allen... weiterlesen

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BEENDIGUNG

Das Rechtsverhältnis des „Vertraglichen Anlagefonds“ kann beendet werden durch: jederzeitiges Rückgaberecht Zwangsrückauf Weiterführende Informationen » FONDSVERTRAG » ANLEGER: Jederzeitiges Rückgaberecht » ANLEGER: Zwangsrückkauf... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

BEWERTUNG

Grundlagen KAG 88: Bewertung zum Verkehrswert KKV-finma 57 ff. Allgemein Hinsichtlich der Bewertungsregeln ist zu beachten: Bewertung zu Verkehrswerten Börsenkotierte Titel zu Kursen des Hauptmarktes... weiterlesen

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RECHENSCHAFTSABLAGE

Grundlage KAG 89: Jahres- und Halbjahresbericht KKV-finma 74 ff. KKV-finma 67 ff. Allgemein Für die Rechenschaftslegung gelten folgende Prinzipien: Zeitpunkt Halbjahresbericht 2 Monate nach Ablauf... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

BUCHFÜHRUNG

Grundlagen OR 957 ff.: Die kaufmännische Buchführung KAG 87: Risikoverteilung und Beschränkungen KKV 52: Zweck KKV-finma 67 ff. Es sind folgende Regeln zu beachten: Grundsatz... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

MINDESTVERMÖGEN

Grundlage KAG 25 Abs. 3 KKV 35: Absonderung des Fondsvermögens KAG 133: Aufsichtsinstrumente KAG 96 Abs. 1 lit. c Ziff. 2 (Auflösung) Mindestvermögen des Vertraglichen... weiterlesen

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ANLEGER

Die Stellung des Anlegers beim „Vertraglichen Anlagefonds“ wird durch folgende Aspekte geprägt: Zeichnung Anleger bei Fondsleitung Zeichnungsgrundlagen Prospekt Kapitalanlagevertrag (Fondsvertrag) Zeichnungsschein Bekanntgabe Nettoinventarwert Einzahlung Grundsatz... weiterlesen

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DEPOTBANK

Grundlage KAG 73: Aufgaben KAG 14: Bewilligungsvoraussetzungen KAG 20 Abs. 1 lit. a (Grundsätze) OR 394 ff.: Der einfache Auftrag KKV 116 Abs. 5 (Auflösung... weiterlesen

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Aufgaben-Delegation

Grundlagen KAG 31: Delegation von Aufgaben EBK-RS 96/5 Zu den Delegationsmöglichkeiten und –beschränkungen ist folgendes festzustellen: Delegation Delegationskompetenz Fondsleitung Delegationsgegenstände Anlageentscheide [vgl. KAG 31 Abs.... weiterlesen

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Bewilligungsvoraussetzungen

Eine ordentliche und sorgfältige Fonds-Mandatsführung durch die Fondsleitung bedingt die Erfüllung bestimmter Anforderungen, die zugleich die Bewilligungsvoraussetzungen sind: Organisation Aktiengesellschaft Mindest-Aktienkapital: CHF 1 Mio. Voll-Liberierung... weiterlesen

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Gesellschaftsvoraussetzungen

Für die bei jedem vertraglichen Anlagefonds zwingend vorgeschriebene Fondsleitung bestehen folgende Prinzipien: Aktiengesellschaft (als Gesellschaftsform) Hauptzweck Ausübung des Fondsgeschäfts Selbständige Verwaltung eines oder mehrerer Anlagefonds... weiterlesen

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FONDSLEITUNG

Grundlagen KAG 28 – KAG 35 KKV 42 – KKV 50 Anforderungen an die Fondsleitung Das Bundesgesetz über die Kollektiven Kapitalanlagen (KAG) stellt für die... weiterlesen

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FONDSVERTRAG

Grundlagen KAG 26 – KAG 35 KKV 36 – KKV 41 Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag) als Grundlage Generelle Grundlage für den „Vertraglichen Anlagefonds“ bildet der Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag):... weiterlesen

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PUBLIKATIONSORGANE

Grundlagen KAG 26 Abs. 3 lit. h KKV 39: Publikumsorgane Publikationsorgane Als Publikationsorgane des Anlagefonds gelten die im Prospekt genannten Printmedien die von der FINMA... weiterlesen

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PROSPEKT

Grundlage KAG 75 ff.: Prospekt und vereinfachter Prospekt KKV 107 / Anhang 2 Veröffentlichungsgrundsatz und Prospektarten Die Fondsleitung hat für jeden „Vertraglichen Anlagefonds“ ein Prospekt... weiterlesen

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OPEN END-PRINZIP

Das Open End-Prinzip wird durch den Grundsatz, Beschränkungen und das Forward Princing bestimmt: Grundsatz Recht auf jederzeitige Anteils-Rückgabe gegen Bar-Auszahlung Rechtsnatur Gestaltungsrecht Rückgabeerklärung bewirkt Rücknahmeverpflichtung... weiterlesen

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Erscheinungsformen und Verbreitung

Anlagefonds-Erscheinungsformen Klassische vertragliche Anlagefonds (gesetzliche Ausgestaltung) Atypische Vertragliche Anlagefonds Immobilienfonds «Umbrella» Struktur «Exchange Traded Funds» (ETF) «Private Label Fonds» Weiterführende Informationen » Exkurs: Immobilienfonds »... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Rechtsnatur, Ziele und Motive

Rechtsnatur Eigenständige spezialgesetzliche Vertragsform, die aber nur inter partes (zwischen Fondsleitung, Depotbank und Anleger) Wirkungen entfaltet Vollwertige alternative zum SICAV Weiterführende Informationen » Investmentgesellschaft mit... weiterlesen