Steuern
Es gelten die allgemeinen Besteuerungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“. Weiterführende Informationen » STEUERN... weiterlesen
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In Abweichung der Allgemeinen Beendigungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ ist folgendes zu beachten: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rückgabemöglichkeit nur nach Einhaltung einer 12-monatigen Frist nur... weiterlesen
Grundlagen KAG 90: Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds KKV-finma 56: Immobilienfonds Rechnungslegung Bei Rechnungslegung von Immobilienfonds bestehen spezielle Bestimmungen: Jahresbericht Der Jahresbericht muss folgende zusätzliche Angaben... weiterlesen
Grundlage KAG 64: Schätzungsexperten Schätzungsexperten Anzahl Mindestens 2 [vgl. KAG 64 Abs. 1] Natürliche oder juristische Personen Mandatierung durch die Fondsleitung Genehmigungspflichtig durch Finma Genehmigungsvoraussetzungen... weiterlesen
Grundlage KKV 89: Verbindlichkeiten; kurzfristige festverzinsliche Effekten und kurzfristig verfügbare Mittel KAG 90: Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds Buchhalterische Regeln Es sind die folgenden buchhalterischen... weiterlesen
Die Fondsleitung stellt den Handel der Immobilienfonds-Anteile über eine Bank oder einen Effektenhändler an der Börse oder ausserbörslich (englisch: over the counter [OTC]) sicher [vgl.... weiterlesen
Anlagevorschriften bei Immobilienfonds Nennung der Anlagen im Fondsreglement Zulässige Immobilien („Fondsimmobilien“) Sonderbefugnisse Derivate Risikoverteilung Immobilien-Performance 1. Nennung der Anlagen im Fondsreglement Grundlage KKV 86 Abs.... weiterlesen
Grundlage KAG 60: Sicherstellung der Verbindlichkeit KKV 90: Sicherstellung von Bauvorhaben KAG 72: Organisation Liquiditätshaltung Die Fondsleitung hat zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil... weiterlesen
Grundlage Art. 66 KAG: Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 1 Die Fondsleitung und die SICAV müssen neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegerinnen und Anlegern anbieten. 2 Die Anlegerinnen... weiterlesen
Grundlage KAG 63: Besondere Pflichten KAG 72 f.: Depotbank Zulässige Rechtsgeschäfte Verwahrung und Überwachung der Aktiven Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Zahlstellenfunktion Überwachung von Gesetz... weiterlesen
Grundlage KAG 63: Besondere Pflichten KKV 97: Ausgabe von Immobilienfondsanteilen Qualifikationen Mindestens ein, wenn nicht besser zwei VR- und GL-Mitglieder sollten über Ausbildungen und Erfahrungen... weiterlesen
Keine besonderen Bemerkungen. » FONDSVERTRAG allgemein... weiterlesen
Grundlage Art. 95 KKV: Publikationspflicht 1 Die Fondsleitung und die SICAV veröffentlichen den Verkehrswert des Fondsvermögens und den sich daraus ergebenden Inventarwert der Fondsanteile gleichzeitig mit der... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Regeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ zum Prospekt. » PROSPEKT ... weiterlesen
Der Immobilienfonds – unabhängig von der jeweiligen Rechtsnatur / Rechtsform – hat sich als Anlageklasse etabliert und bewährt. Weiterführende Informationen Broschüre der Swiss Funds Association... weiterlesen
Es gelten die Allgemeinen Prinzipien der „offenen kollektiven Kapitalanlage“: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres... weiterlesen
Der Immobilienfonds ist nebst der Immobilienaktiengesellschaft und den Immobilien-Anlagestiftungen (Immobilien-AST) einer der verbreitetsten Rechtsträger für die institutionelle Immobilienanlage. Beispiele Swissinvest Real Estate Funds IMMOFONDS La... weiterlesen
Auch beim Immobilienfonds ist beim „Institutsträger“ zu unterscheiden zwischen: Schuldvertraglicher Ausgestaltung Vertraglicher Anlagefonds Gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) Weiterführende Informationen » Immobilien-Aktiengesellschaft »... weiterlesen
„Immobilienfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Immobilienwerten (sog. „Fondsimmobilien“) anlegen“ [KAG 58 / Legaldefinition]. Die Charakteristika sog. „kollektiven Immobilienanlage“ sind: Offene kollektive... weiterlesen
Der „Exkurs zum Immobilienfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Immobilienfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“: Begriff Rechtsnatur / Rechtsform Verbreitung... weiterlesen