Abgrenzung zu Revision
Abgrenzung zu Revision
Ein rechtskräftig abgeschlossenes Veranlagungsverfahren kann nur mittels einer Revision oder eines Nachsteuerverfahrens wiederaufgenommen resp. geändert werden. Revision (Art. 147ff. DBG) Nachsteuerverfahren (Art. 151ff. DBG) Rechtsmittel... weiterlesen