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Steuerstrafrecht

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Strafe

Datum:
01.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personen, die zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet sind und abgezogene Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen verwenden, werden mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu CHF 10’000 verbunden werden.

Vgl. DBG 187 Abs. 1

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