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Steuerstrafrecht

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Subjekte

Datum:
01.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als delikts- und straffähige Personen kommen bei der Veruntreuung von Quellensteuern in Betracht:

  • Natürliche Personen
    1. Steuerpflichtiger
    2. Gesetzlicher bzw. vertraglicher Vertreter
  • Juristische Personen
    1. Organe
    2. Vertragliche Vertreter, wenn mit Wirkung für die juristische Person ein Steuerbetrug begangen wird
  • Dritte, die Beihilfe zum Steuerbetrug leisten oder als Vertreter am Steuerbetrug teilnehmen.

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