Einleitung
Der Entscheidungsträger für den Baulanderwerb hat sich Gedanken zur Person des Erwerbers zu machen. Einerseits ist an die Rechts- bzw. Vermögensnachfolge zu denken und andererseits sind beim späteren Verkauf je nach Rechtsträger die Steuerfolgen unterschiedlich:
Der Erwerb hat zu entscheiden, ob er (als natürliche Person) in eigenem Namen oder mit einer schweizerischen oder ausländischen juristischen Person das Objekt erwerben soll.
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