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Bauland

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Baulinien

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Hauptfunktion von Baulinien ist die Freihaltung von Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse, deren Landbedarf sich nicht auf (dem Staat gehörende) abgeschlossene Grundstücke beschränkt. Allen Baulinien ist ihre bauverbotsgleiche oder enteignungsbegünstigende Wirkung gemeinsam:

  • Bauverbot für neue zweckwidrige Bauten
  • Änderungsverbot für bestehende Bauten
  • Leitungsbaurecht
  • Enteignung
  • Sicherung bestehender oder geplanter Anlagen

Zu den Baulinien im Einzelnen:

Baulinienarten

  • Verkehrsbaulinien
  • Baulinien von Betriebsanlagen zu Verkehrsanlagen
  • Gewässerbaulinien
  • Baulinien für Versorgungsleitungen
  • Niveaulinien
  • Ski- und Schlittellinien

Verkehrsbaulinien

  • Funktion
    • Verkehrsbaulinien dienen der Sicherung bestehender oder geplanter Verkehrsanlagen (Strassen, Wege, Plätze, Lärmschutzanlagen, Fahrzeugabstellplätze und Eisenbahnen etc.)
  • Wirkung
    • Bauverbotswirkung
    • Ausnahme
      • Überstellung gegen
        • Beseitigungsrevers
        • Mehrwertrevers
      • Anmerkungen
  • Aktualität?
    • Manchmal werden sie vom Planungsträger bestehen gelassen, obwohl die geplante Verkehrsanlage anderswo realisiert wurde

Baulinien von Betriebsanlagen zu Verkehrsanlagen

  • Funktion
    • Baulinien zur Sicherung des Baus von Verkehrs-Betriebsanlagen
      • Öffentliche Parkhäuser
      • Park and Ride-Anlagen
      • Werkhöfe und Strassenverkehrszentralen
  • Wirkung
    • wie Verkehrsbaulinien

Gewässerbaulinien

  • Funktion
    • Sicherung von Korrektionsflächen bei Fluss- und Bachkorrekturen bzw. Renaturierung
  • Wirkung
    • wie Verkehrsbaulinien

Baulinien für Versorgungsleitungen

  • Funktion
    • Sicherung von Leitungen gemäss Versorgungsplan; eine entsprechende Baulinie kann auch für Industrie- bzw. Anschlussgeleise erlassen werden
  • Wirkung
    • wie Verkehrsbaulinien

Niveaulinien

  • Funktion
    • Festsetzung der Höhenlage der Anlagen, die durch Verkehrsanlagen gesichert werden, als Ergänzung da, wo die Gebäudehöhe durch den Baulinienabstand bestimmt wird
  • Wirkung
    • wie Verkehrsbaulinien

Ski- und Schlittellinien

  • Funktion
    • Sicher von Ski- und Schlittelabfahrten, ev. ergänzt um Betretungs- und Hagentfernungspflichten
  • Wirkung
    • ähnlich Verkehrsbaulinien

Konsultationsempfehlung

Der bauwillige Baulandkäufer sollte im öffentlichen Planwerk prüfen, welche Baulinien die Überbauungsmöglichkeit einschränken oder gar verhindern resp. dem von ihm angedachten Bauprojekt entgegenstehen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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