Als Baulandgrundstücke im weiteren Sinne gelten alle freien Grundstücke ungeachtet der Bauzonenart:
Regelfall
- unüberbautes Grundstück
- Grundstück ohne Gebäude
- Grundstück ohne baulichen Anlagen
Spezialfall
- Bauland mit Abbruchbaute
- Grundstücke, bei denen der Marktwert des überbauten Bodens nach Abzug der Abbruchkosten für die abbruchwürdige Bausubstanz höher ist als der Marktwert samt bestehender Bausubstanz
Ausnahmefälle
- Boden mit gewerblicher Nutzung
- Boden, welcher nichtlandwirtschaftlicher Gärtnereien und ähnlichen Betrieben dient
- Lagerplatz
- Parkplatz
- Boden mit Spezialnutzung
- Golfanlage
- Camping- / Zeltplatz
- Badeplatz
- Boden mit Bodenausbeutung
- Kiesabbau
- Steinabbau
- Sandausbeutung
- Lehmausbeutung
Weiterführende Informationen
- Immobilienarten
- Schätzungsanleitung | sz.ch