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Bauland

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Baulandgegenstand

Datum:
21.09.2015
Update:
01.11.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Baulandgrundstücke im weiteren Sinne gelten alle freien Grundstücke ungeachtet der Bauzonenart:

Regelfall

  • unüberbautes Grundstück
    • Grundstück ohne Gebäude
    • Grundstück ohne baulichen Anlagen

Spezialfall

  • Bauland mit Abbruchbaute
    • Grundstücke, bei denen der Marktwert des überbauten Bodens nach Abzug der Abbruchkosten für die abbruchwürdige Bausubstanz höher ist als der Marktwert samt bestehender Bausubstanz

Ausnahmefälle

  • Boden mit gewerblicher Nutzung
    • Boden, welcher nichtlandwirtschaftlicher Gärtnereien und ähnlichen Betrieben dient
    • Lagerplatz
    • Parkplatz
  • Boden mit Spezialnutzung
    • Golfanlage
    • Camping- / Zeltplatz
    • Badeplatz
  • Boden mit Bodenausbeutung
    • Kiesabbau
    • Steinabbau
    • Sandausbeutung
    • Lehmausbeutung

Vorbehalt / Disclaimer

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