Der Erblasser sollte insbesondere bei einer Immobilien-Veräusserung von Todes wegen einen Testamentvollstrecker bestellen.
Der Testamentvollstrecker hat im Rahmen der Testamentsvollstreckung dafür zu sorgen, dass der erblasserische Wille verwirklicht wird.
Testamentvollstreckung: Beratung und Vertretung
» Testamentsvollstrecker | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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