Definition
Eine Liegenschaft mit mehreren Wohnungen kann zu Stockwerkeigentum (StWE) ausgestaltet und einzelne Einheiten im Sinne einer Vermögensnachfolge-Planung einem oder mehreren Erben zugewiesen werden, und zwar
- mittels Rechtsgeschäftes unter Lebenden (Kauf, Schenkung, Erbvorbezug, gemischte Schenkung usw.)
- von Todes wegen (Testament, Erbvertrag).
Kautelen
Voraussetzungen
- Mehrere in sich abgeschlossene Räume mit eigenen Zugängen
- Bildung von Miteigentum und Begründung von Stockwerkeigentum
Vorteile
- StWE = eigenes Grundstück
- freie Übertragbarkeit
- Alternative zu Vorbehaltsnutzung (Nutzniessung, Wohnrecht etc.)
Nachteile
- Etwas aufwändige Organisation (StWEG mit Verwalter, Jahresrechnung, Wahlen und Abstimmungen etc.; Erneuerungsfonds)
- Interne Willensbildung mit ev. nur Veräusserer zusammen
- Vielleicht gravierend unterschiedliche Mehr- und Minderheitsverhältnisse
- Veräusserer fühlen sich immer noch als Alleineigentümer
- Generationenunterschiede mit Folgen bei Unterhalt und Erneuerung.