Adressaten von Sanktionsmassnahmen aus Erschleichung einer Lohnfortzahlung sind:
- Arbeitnehmer
- Arzt
Arbeitnehmer
- Einstellung der Lohnfortzahlung
- Vorübergehende Einstellung der Lohnfortzahlung
- Definitive Einstellung der Lohnfortzahlung
- Ordentliche Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Wichtiger Grund und zeitliche Schranken beachten
- Wichtige Gründe:
- Blaumachen
- ohne Arztzeugnis
- mit Arztzeugnis
- gesundheitsschädliche Aktivitäten
- erhärtete Arbeitsfähigkeit
- Drohung mit Arbeitsunfähigkeit
- Schuldhafte oder absichtliche Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit
- Verschweigen des die Lohnfortzahlungspflicht ausschliessenden eigenen Verschuldens an der Arbeitsunfähigkeit
- Blaumachen
- Wichtige Gründe:
- Wichtiger Grund und zeitliche Schranken beachten
- Zivilrechtliche Verantwortlichkeit
- Haftung aus Vertrag (OR 97 ff.)
- Haftung aus Delikt (OR 41 ff.
- Ev. Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung bezüglich bereits ausbezahlter Krankenlöhne (OR 62 ff.)
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Betrug
- Anstiftung zu falschem Arztzeugnis
- Urkundenfälschung
Arzt
- Zivilrechtliche Verantwortlichkeit
- Ersatz des Schadens, den der Arbeitgeber durch das unwahre Arbeitsunfähigkeitsattest erlitten hat (OR 41 ff.)
- Zu unrecht bezahlter Lohn
- Vertrauensarztkosten
- Umtriebe und Gerichtskosten
- Ersatz des Schadens, den der Arbeitgeber durch das unwahre Arbeitsunfähigkeitsattest erlitten hat (OR 41 ff.)
- Disziplinarische Verantwortlichkeit
- Disziplinarmassnahme der Standesorganisation
- Administrative Verantwortlichkeit
- ev. Entzug der Berufsausübungsbewilligung wegen schwer getrübten Leumundes
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Falsches ärztliches Zeugnis
- Gehilfenschaft zu Betrug
- Ev. Berufsverbot.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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