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Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

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Unmögliche Arbeitsleistung

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Arbeitsverhinderung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn diese die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar macht:

  • Nur bei ausreichender Schwere zB
    • von Krankheit
    • von Unfall
      • Teilzeitarbeit kann zumutbar sein oder im Laufe der Genesung zumutbar werden
      • Arbeit in anderer Funktion (zB Büroarbeit anstatt Kraftarbeit)
  • Soweit die Verlegung in die Freizeit unzumutbar ist zB
    • Arztbesuche von längerer Dauer
    • Behördengänge
  • Solange keine zumutbare Ersatzlösung gefunden werden kann zB
    • Pflege erkrankter Angehöriger
  • Verlegung in die Freizeit darf Erholungszweck nicht vereiteln
    • zB keine Operationen oder Kuren während der Ferien
  • Beachtung von Ansteckungsgefahren
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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