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Arbeitszeugnis

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Arbeitszeugnis-Erstellung durch den Arbeitgeber

Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Ausstellung des Arbeitszeugnisses verpflichtet.

Vorgehen

Dem Redaktor des Arbeitszeugnisses ist folgende Arbeitsvorbereitung und folgendes Erstellungsprozedere zu empfehlen:

  1. Zusammenstellung der Redaktionsunterlagen (Stellenbeschrieb, Arbeitsvertrag, Lohnüberblick, Beförderungskorrespondenz, Mitarbeiterbeuteilungs-Bogen uam)
  2. Bewertung und Beurteilung des Arbeitnehmers aktualiter
  3. Zeugnisredaktion
  4. Vernehmlassung des Linienvorgesetzten einholen / ev. Modifikation
  5. Entwurfsvorlage an Arbeitnehmer
    • Diskussion der Beanstandungen / Erläuterung der Redaktionsmotive
    • ev. Modifikation
  6. Übergabe des finalisierten Arbeitszeugnisses am letzten Arbeitstag an den Arbeitnehmer.

Zeugnisredaktion durch den Arbeitnehmer

Abgesehen von besonders gelagerten Fällen empfiehlt es sich für Arbeitgeber nicht, den Zeugnisvorschlag durch den Arbeitnehmer erstellen zu lassen.

Inhouse-Redaktion

Das Arbeitszeugnis wird üblicherweise durch den oder die Vorgesetzten des Arbeitnehmers ausgestellt. In grösseren Unternehmen ist das Arbeitszeugnis in der Regel ein Produkt aus Zusammenarbeit von Linie und HR-Abteilung.

Redaktion im Outsourcing

Je nach Organisation des Personalwesens gibt es Arbeitgeber, die die Zeugnis-Ausstellung outsourcen, an:

  • HR-Experten
  • Rechtsanwalt
    • bei streitbarem Arbeitnehmer
    • bei bereits hängigem Arbeitsprozess
    • bei Arbeitnehmer mit erwähnungsbedürftigen Verfehlungen oder Absenzen

Arbeitszeugnis-Check

Checkliste Arbeitszeugnis

Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte Formulierung

Die Formulierung und Wortwahl des Arbeitszeugnisses ist grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen:

  • Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung
  • Der Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, die vom Arbeitnehmer gewünschten Formulierungen zu übernehmen.

Literatur

  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Aufl. 2012, N 5a zu OR 330a
  • BRÜHWILER JÜRG, Einzelarbeitsvertrag, Kommentar zu den Art. 319-343 OR, 3. Aufl. 2014, N 3b zu OR 330a

Weiterführende Informationen

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