Positive Füllwörter
Die sog. „sprachliche Brückentechnik“ bedient sich verschiedenster Füllwörter wie:
- „… nicht immer …“
- „… manchmal …“
- „… nicht ganz …“
- „… öfter …“
- „… nicht immer vollumfänglich …“
- „… gelegentlich …“
- „… vielleicht …“
- „… im Grossen und Ganzen …“
- „… hin und wieder …“
- etc.
Die Brückentechnik bietet die Möglichkeit in fairer Weise harte Aussagen zu relativieren bzw. ohne generalisierende Wirkung in den Kontext zu stellen.
Die Brückentechnik bietet eine Alternative zum Verschweigen schlechter Leistungen oder nicht konformen Verhaltens bzw. zum codierten Arbeitszeugnis. Sie schützt den Arbeitgeber vor Schadenersatzansprüchen nachfolgender Arbeitgeber (vgl. „Zeugnisklage/Exkurs: Arbeitgeber gegen Arbeitgeber“)
Negative Füllwörter
Negative Füllwörter in Arbeitszeugnissen sind verpönt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:LehrvertragEinleitung zum LehrvertragAutoren:VergütungssystemeEinleitung zu VergütungssystemenAutoren:Befristeter ArbeitsvertragEinleitung zum befristeten ArbeitsvertragAutoren:MassenentlassungEinleitung zur MassenentlassungAutoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:ArztzeugnisEinleitung zum Arztzeugnis
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht