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Arbeitszeugnis

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Sprachliche Brückentechnik

Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Positive Füllwörter

Die sog. „sprachliche Brückentechnik“ bedient sich verschiedenster Füllwörter wie:

  • „… nicht immer …“
  • „… manchmal …“
  • „… nicht ganz …“
  • „… öfter …“
  • „… nicht immer vollumfänglich …“
  • „… gelegentlich …“
  • „… vielleicht …“
  • „… im Grossen und Ganzen …“
  • „… hin und wieder …“
  • etc.

Die Brückentechnik bietet die Möglichkeit in fairer Weise harte Aussagen zu relativieren bzw. ohne generalisierende Wirkung in den Kontext zu stellen.

Die Brückentechnik bietet eine Alternative zum Verschweigen schlechter Leistungen oder nicht konformen Verhaltens bzw. zum codierten Arbeitszeugnis. Sie schützt den Arbeitgeber vor Schadenersatzansprüchen nachfolgender Arbeitgeber (vgl. „Zeugnisklage/Exkurs: Arbeitgeber gegen Arbeitgeber“)

Negative Füllwörter

Negative Füllwörter in Arbeitszeugnissen sind verpönt.

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