Unverdorbene Naturlandschaften gelten als geschützt. Zu den Naturschutzobjekten können aber auch einzelne Objekte zählen:
- Kleinseen und Umgebung
- Hecken
- Feldgehölze
- Riedwiesen
- Biotope
- Trockenstandorte
- Kleine, nicht fertig rekultivierte Kiesgruben
- Ehemalige Stau- und Eisweiher
- Moorgebiete und Moorlandschaften
- Einzelne Bäume
- uam
Ob weniger weitgehende Massnahmen (planerischer Baumschutz, PBG 76; Umgebungsschutz in der Baubewilligung, PBG 238 Abs. 3) möglich sind, ist im individuell konkreten Einzelfall abzuklären
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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