Bauten und Anlagen dürfen grundsätzlich nur mit Bewilligung errichtet oder geändert werden (Baubewilligungspflicht).
Im Baubewilligungsverfahren prüfen die zuständigen Behörden das Bauprojekt auf seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit hin:
Rechtsgrundlagen
- RPG 22 Abs. 1
- Kantonale Baugesetze
- Kommunale Bau- und Zonenordnungen
Bewilligungserfordernis
- (Vorprüfungs-)Entscheid der zuständigen Behörde, ob ein Bauvorhaben dem Bewilligungserfordernis untersteht oder nicht
- Zwischenverfügung
- Keine Bewilligungspflicht
- Bauherr kann Bauprojekt ohne weiteres ausführen
- Bewilligungspflicht
- Bestimmung des weiteren Verfahrensfortgangs
- Keine Bewilligungspflicht
- Zwischenverfügung
Bewilligungstatbestände
- Gebäude-Errichtung und Gebäude-Aenderungen bzw. sonstige Bauwerke, bezüglich welcher ein gewöhnliches Baubewilligungsverfahren ausreichend ist
- Gesamtüberbauungen
- Arealüberbauungen
- Hochhaus mit einer Höhe von ca. 90 Metern
- Kompostieranlage
- Abfallsortieranlage
- u.ä.
- Kasuistik
- Pro Bewilligungspflicht
- Überdachte Pergola
- Schwimmbecken mit Dauerbauten-Charakter
- NAGRA-Probebohrung
- Aussencheminée auf Dachterrasse
- Contra Bewilligungspflicht
- Stützmauer < 0,8 Meter Höhe
- Kinderspielhütte
- Spielgeräte bei Schulhaus
- Unterhaltsarbeiten an Uferverbauungen
- Pro Bewilligungspflicht
- Nutzungsänderungen an Räumen und für Flächen
- Mass der Änderung und betroffene Zone (Schwelle ausserhalb Bauzone niedriger als innerhalb)
- Kasuistik
- Pro Bewilligungspflicht
- Kücheneinbau in Hotelzimmer
- Umnutzung einer Wohnung in Massagesalon
- Verlängerung Restaurant-Öffnungszeiten
- Permanent-Nutzung Grundstück als Hängegleiter-Landeplatz
- Contra Bewilligungspflicht
- Musikanlagen-Installation in Restaurant
- Asylbewerber-Unterbringung in bewilligten Wohnräumen
- Hobby-Kleintierhaltung in Landgemeinde
- Pro Bewilligungspflicht
- Abbruch (ohne nachfolgenden Wiederaufbau)
- kantonal unterschiedlich, oft keine Bewilligung
umweltrechtliche Bewilligungspflichten
- zu beachtende Aspekte
- Natur- und Heimatschutzrecht
- Gewässerschutzrecht
- Waldrecht / Rodungen
- Allgemeines Gefährdungspotential (zB AKW > Betriebsbewilligung)
- etc.
Ausnahmebewilligung und Sondernutzungsplan
- für Grossbauen und raumrelevante Anlagen, bezüglich welcher eine gewöhnliches Baubewilligungsverfahren nicht genügte
- Parkhaus
- kommunales Sportzentrum
- Golfplatz
- etc.
Spezialbewilligungen
- für v.a. besonders normierte Bauten und Anlagen
- Bundesrechtlich normierte Bauwerke
- Nationalstrassen
- Eisenbahnanlagen
- Flughäfen / Flugfelder
- Atomanlagen
- Pipelines (Rohrleitungsanlagen)
- usw.
- Bauwerke kantonalrechtlicher Art
- Öffentliche Strassen
- Gewässeranlagen (Sondernutzungskonzession)
- Deponie (Bedürfnisnachweis)
- Bundesrechtlich normierte Bauwerke
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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