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Bauland

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Baubewilligungspflicht

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bauten und Anlagen dürfen grundsätzlich nur mit Bewilligung errichtet oder geändert werden (Baubewilligungspflicht).

Im Baubewilligungsverfahren prüfen die zuständigen Behörden das Bauprojekt auf seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit hin:

Rechtsgrundlagen

  • RPG 22 Abs. 1
  • Kantonale Baugesetze
  • Kommunale Bau- und Zonenordnungen

Bewilligungserfordernis

  • (Vorprüfungs-)Entscheid der zuständigen Behörde, ob ein Bauvorhaben dem Bewilligungserfordernis untersteht oder nicht
    • Zwischenverfügung
      • Keine Bewilligungspflicht
        • Bauherr kann Bauprojekt ohne weiteres ausführen
      • Bewilligungspflicht
        • Bestimmung des weiteren Verfahrensfortgangs

Bewilligungstatbestände

  • Gebäude-Errichtung und Gebäude-Aenderungen bzw. sonstige Bauwerke, bezüglich welcher ein gewöhnliches Baubewilligungsverfahren ausreichend ist
    • Gesamtüberbauungen
    • Arealüberbauungen
    • Hochhaus mit einer Höhe von ca. 90 Metern
    • Kompostieranlage
    • Abfallsortieranlage
    • u.ä.
    • Kasuistik
      • Pro Bewilligungspflicht
        • Überdachte Pergola
        • Schwimmbecken mit Dauerbauten-Charakter
        • NAGRA-Probebohrung
        • Aussencheminée auf Dachterrasse
      • Contra Bewilligungspflicht
        • Stützmauer < 0,8 Meter Höhe
        • Kinderspielhütte
        • Spielgeräte bei Schulhaus
        • Unterhaltsarbeiten an Uferverbauungen
  • Nutzungsänderungen an Räumen und für Flächen
    • Mass der Änderung und betroffene Zone (Schwelle ausserhalb Bauzone niedriger als innerhalb)
    • Kasuistik
      • Pro Bewilligungspflicht
        • Kücheneinbau in Hotelzimmer
        • Umnutzung einer Wohnung in Massagesalon
        • Verlängerung Restaurant-Öffnungszeiten
        • Permanent-Nutzung Grundstück als Hängegleiter-Landeplatz
      • Contra Bewilligungspflicht
        • Musikanlagen-Installation in Restaurant
        • Asylbewerber-Unterbringung in bewilligten Wohnräumen
        • Hobby-Kleintierhaltung in Landgemeinde
  • Abbruch (ohne nachfolgenden Wiederaufbau)
    • kantonal unterschiedlich, oft keine Bewilligung

umweltrechtliche Bewilligungspflichten

  • zu beachtende Aspekte
    • Natur- und Heimatschutzrecht
    • Gewässerschutzrecht
    • Waldrecht / Rodungen
    • Allgemeines Gefährdungspotential (zB AKW > Betriebsbewilligung)
    • etc.

Ausnahmebewilligung und Sondernutzungsplan

  • für Grossbauen und raumrelevante Anlagen, bezüglich welcher eine gewöhnliches Baubewilligungsverfahren nicht genügte
    • Parkhaus
    • kommunales Sportzentrum
    • Golfplatz
    • etc.

Spezialbewilligungen

  • für v.a. besonders normierte Bauten und Anlagen
    • Bundesrechtlich normierte Bauwerke
      • Nationalstrassen
      • Eisenbahnanlagen
      • Flughäfen / Flugfelder
      • Atomanlagen
      • Pipelines (Rohrleitungsanlagen)
      • usw.
    • Bauwerke kantonalrechtlicher Art
      • Öffentliche Strassen
      • Gewässeranlagen (Sondernutzungskonzession)
      • Deponie (Bedürfnisnachweis)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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