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Bauland

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Abfall- und Kehricht-Entsorgung

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Sicherstellung der Beseitigung von Abfall und Kehricht zählt auch zur Baureife und zur Erschliessung, wofür ein Abfallkonzept nicht nur beim Gemeinwesen, sondern auch bei grösseren Bauvorhaben notwendig ist, da das generelle Ablagerungs- und Verbrennungsverbot zu beachten ist. Zur Abfall- und Kehricht-Entsorgung ist zu bemerken:

Abfallarten

  • Siedlungsabfälle
  • Gewerbe- und Sonderabfälle
  • Abfuhrgut
  • Kompostgut

Mitwirkungspflicht

  • Grundsatz
    • Den Bauwilligen bzw. Grundeigentümer trifft eine Mitwirkungspflicht bei der Abfall- und Kehricht-Entsorgung
  • Mitwirkungsmass
    • Der Grad der Mitwirkungspflicht hängt von der Nutzungsart des Grundstücks ab und ist zB bei Hausabfällen geringer als bei Gewerbemüll

Kehricht-Container

  • Aufstellen
    • Bei grösseren Überbauungen wird die Baubewilligungsbehörde verlangen (können), dass zur Haushaltentsorgung Container aufgestellt werden
  • Zugänglichkeit für Entsorgungsbetrieb
    • Die Kehricht-Container sollten für das Abfuhrwesen zugänglich platziert sein (Kehricht-Container-Platz etc.)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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