Bei Vorliegen eines belasteten Standorts muss der Baulanderwerber berücksichtigen:
Definition
- Ort, wo – grundstücksgrenzenunabhängig – eine Bodenbelastung aus Abfällen (Ablagerungsstandort), aus einem Betrieb (Betriebsstandort) oder aus einem Unfall (Unfallstandort) besteht
Erwerbsmöglichkeit und Folgen
- Gelingt es dem Baulandinteressenten die kontaminierte Landparzelle zu kaufen, läuft er Gefahr, dass er sie rechtlich oder faktisch nicht weiterverkaufen, überbauen oder nutzen kann
- Bewilligungspflicht
- ev. Bauverbot bis nach erledigter Untersuchung, Überwachung und Sanierung
Kataster der belasteten Standorte (KbS-Kataster)
- Der Kataster der belasteten Standorte, der sog. KbS-Kataster, ist ein Informationsinstrument über bestehende Umweltbelastungen und soll verhindern, dass mit Abfällen belastete Standorte übersehen werden und die Umwelt gefährden
- Die Führung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) ist Sache der Kantone
Wirkung
- Einfluss bei
- Handänderung
- Nutzungsänderung
- Bauvorhaben
Weiterführende Informationen
- Altlastenbearbeitung 1. Schritt: Kataster | bafu.admin.ch
- Altlastenrecht
- Altlastenverordnung: Überwachung belasteter Standorte | law-news.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BaurekursEinleitung zum BaurekursAutoren:BaueinspracheEinleitung zur Baueinsprache in der SchweizAutoren:ZwischennutzungEinleitung: ZwischennutzungAutoren:VergaberechtEinleitung zum VergaberechtAutoren:BauhandwerkerpfandrechtEinleitung zum BauhandwerkerpfandrechtAutoren:Baurecht / BaurechteEinleitung zu Baurechte Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht