Bei Vorliegen eines belasteten Standorts muss der Baulanderwerber berücksichtigen:
Definition
- Ort, wo – grundstücksgrenzenunabhängig – eine Bodenbelastung aus Abfällen (Ablagerungsstandort), aus einem Betrieb (Betriebsstandort) oder aus einem Unfall (Unfallstandort) besteht
Erwerbsmöglichkeit und Folgen
- Gelingt es dem Baulandinteressenten die kontaminierte Landparzelle zu kaufen, läuft er Gefahr, dass er sie rechtlich oder faktisch nicht weiterverkaufen, überbauen oder nutzen kann
- Bewilligungspflicht
- ev. Bauverbot bis nach erledigter Untersuchung, Überwachung und Sanierung
Kataster der belasteten Standorte (KbS-Kataster)
- Der Kataster der belasteten Standorte, der sog. KbS-Kataster, ist ein Informationsinstrument über bestehende Umweltbelastungen und soll verhindern, dass mit Abfällen belastete Standorte übersehen werden und die Umwelt gefährden
- Die Führung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) ist Sache der Kantone
Wirkung
- Einfluss bei
- Handänderung
- Nutzungsänderung
- Bauvorhaben
Weiterführende Informationen
- Altlastenbearbeitung 1. Schritt: Kataster | bafu.admin.ch
- Altlastenrecht
- Altlastenverordnung: Überwachung belasteter Standorte | law-news.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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