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Bonusrecht

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Rechtliche Einordnung des Bonus

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die zahlreichen Bonus-Streitigkeiten sind vor allem auf folgende Problemkreise zurückzuführen:

  1. Rechtsdefinition
  2. Entscheidende Grundqualifikation
  3. Unklare Bonus-Abreden

Rechtsdefinition

Keine gesetzliche Bonus-Definition

Bonus = Variable Vergütung im Arbeitsverhältnis

Keine Bonus-Normen

Da das Arbeitsrecht für den Bonus keine eigenen Normen enthält, gestaltet sich die rechtliche Einordnung des Bonus als schwierig.

Entscheidende Grundqualifikation

Die Grundqualifikation ist für den Bonus von grundlegender Bedeutung, vor allem bei Uneinigkeiten zur Bonus-Berechnung bzw. zur Bonus-Höhe und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung). Als Beispiel dafür dienen die folgenden Merkpunkte:

  • Qualifikation als Lohn
    • Ausscheiden im unterjährigen Arbeitsverhältnis
      • Pro rata-Bonus
      • Keine Wirkung der Bonus-Klausel, wonach der Arbeitnehmer in ungekündigter Stellung zu stehen habe
    • Ausscheiden im überjährigen Arbeitsverhältnis
      • Zuordnung noch schwieriger (siehe die nachfolgenden Ausführungen)
  • Qualifikation als Gratifikation
    • Grundsätzliche Freiwilligkeit
    • Statuierung beliebiger Bedingungen für den Eintritt eines Bonus-Anspruchs
    • Bonus-Anspruch pro rata temporis nur, wenn dies vereinbart wurde.

Weiterführende Informationen

» Lohn / Lohnforderungen

» Gratifikation

Grundqualifikationen-Thematik

Die Grundqualifikations-Frage zieht sich durch die ganze Bonus-Thematik, nämlich:

Unklare Bonus-Abreden

Bonus-Streitigkeiten sind oft zurückzuführen auf:

  • Unpräzise und / oder widersprüchliche Bonus-Klauseln
    • Zielvorgaben
      • Hard facts
      • Soft facts
      • Festlegung der jährlichen Zielvorgaben
        • Obliegenheit Arbeitgeber
        • Unterlassung = Begründung voller Bonus-Schuld?
    • Betriebliche Praxis
      • Vorbehaltslose Auszahlung trotz Freiwilligkeitsvorbehalt
    • Anspruch auf regelmässige Bonus-Ausrichtung
    • Anspruch auf Gleichbehandlung
    • Unklare Bedingungs-Formulierungen
    • Pro rata-Anspruch?
    • Rückzahlungsverpflichtungen?
  • Unvollständige Verträge
  • im Alltag anders als vertraglich praktizierte Bonussysteme
  • Abredelos praktizierte Bonussysteme

Die Folge solcher Unzulänglichkeiten sind sog. Auslegungs-Streitigkeiten.

Weiterführende Informationen

  • Bundesgerichtliche Leitentscheide
  • Unterlassung der Zielvorgabe
    • Entscheide des Arbeitsgerichtes Zürich 2009, Nr. 3 = JAR 2010, S. 677 ff.

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