Einleitung
Die zahlreichen Bonus-Streitigkeiten sind vor allem auf folgende Problemkreise zurückzuführen:
- Rechtsdefinition
- Entscheidende Grundqualifikation
- Unklare Bonus-Abreden
Rechtsdefinition
Keine gesetzliche Bonus-Definition
Bonus = Variable Vergütung im Arbeitsverhältnis
Keine Bonus-Normen
Da das Arbeitsrecht für den Bonus keine eigenen Normen enthält, gestaltet sich die rechtliche Einordnung des Bonus als schwierig.
Entscheidende Grundqualifikation
Die Grundqualifikation ist für den Bonus von grundlegender Bedeutung, vor allem bei Uneinigkeiten zur Bonus-Berechnung bzw. zur Bonus-Höhe und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung). Als Beispiel dafür dienen die folgenden Merkpunkte:
- Qualifikation als Lohn
- Ausscheiden im unterjährigen Arbeitsverhältnis
- Pro rata-Bonus
- Keine Wirkung der Bonus-Klausel, wonach der Arbeitnehmer in ungekündigter Stellung zu stehen habe
- Ausscheiden im überjährigen Arbeitsverhältnis
- Zuordnung noch schwieriger (siehe die nachfolgenden Ausführungen)
- Ausscheiden im unterjährigen Arbeitsverhältnis
- Qualifikation als Gratifikation
- Grundsätzliche Freiwilligkeit
- Statuierung beliebiger Bedingungen für den Eintritt eines Bonus-Anspruchs
- Bonus-Anspruch pro rata temporis nur, wenn dies vereinbart wurde.
Grundqualifikationen-Thematik
Die Grundqualifikations-Frage zieht sich durch die ganze Bonus-Thematik, nämlich:
- Bonus-Berechnung und Bonus-Höhe
- Bonus bei Arbeitsverhinderung
- Bonus bei Kündigung
- Parteiabredeloser Bonus bei Kündigung
- Bonus bei Freistellung
Unklare Bonus-Abreden
Bonus-Streitigkeiten sind oft zurückzuführen auf:
- Unpräzise und / oder widersprüchliche Bonus-Klauseln
- Zielvorgaben
- Hard facts
- Soft facts
- Festlegung der jährlichen Zielvorgaben
- Obliegenheit Arbeitgeber
- Unterlassung = Begründung voller Bonus-Schuld?
- Betriebliche Praxis
- Vorbehaltslose Auszahlung trotz Freiwilligkeitsvorbehalt
- Anspruch auf regelmässige Bonus-Ausrichtung
- Anspruch auf Gleichbehandlung
- Unklare Bedingungs-Formulierungen
- Pro rata-Anspruch?
- Rückzahlungsverpflichtungen?
- Zielvorgaben
- Unvollständige Verträge
- im Alltag anders als vertraglich praktizierte Bonussysteme
- Abredelos praktizierte Bonussysteme
Die Folge solcher Unzulänglichkeiten sind sog. Auslegungs-Streitigkeiten.
Weiterführende Informationen
- Bundesgerichtliche Leitentscheide
- Unterlassung der Zielvorgabe
- Entscheide des Arbeitsgerichtes Zürich 2009, Nr. 3 = JAR 2010, S. 677 ff.