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Darlehen / Kredite

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Kreditrückzahlung

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Darlehen, Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Covid-19-Kredite müssen grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren ab Kreditgewährung amortisiert sein (vgl. Art. 13 Abs. 1 Covid-19-SBüV).

Die kreditgebende Bank kann – mit Zustimmung der Bürgschaftsorganisation – ausnahmsweise in Härtefällen eine Kreditverlängerung von bis zu zwei Jahren gewähren (vgl. Art. 13 Abs. 2 Covid-19-SBüV).

Es ist geplant, die Amortisationsfrist auf 5 Jahre zu verlängern.

Rückzahlungsstand per 23.12.2020

Quelle: Covid-19-Kredite – EasyGov (zuletzt abgerufen am 31.12.2020)

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