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Darlehen / Kredite

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Kreditvergabe

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Darlehen, Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

System der Selbstdeklaration

Die Kreditvergabe erfolgte aufgrund der Selbstdeklaration des ersuchenden Unternehmens.

Zwei Verfahren

In Abhängigkeit von der Kredithöhe kamen zwei unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:

  • Covid-19-Kredit
  • Covid-19-Kredit Plus
    • Ein solcher wurde gewährt
      • in Ergänzung zu einem (normalen) „Covid-19-Kredit“ und
      • aufgrund einer weitergehenden Bonitätsprüfung, nach den üblichen Bankenstandards

Vgl. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a Covid19-SBüV.

Bestätigungen des gesuchstellenden Unternehmens

Bei beiden Kreditarten hatten die gesuchstellenden Unternehmen zu bestätigen, dass

  • alle Eingaben im eingereichten Gesuchsformular vollständig und wahr seien und
  • alle Bedingungen beachtet wurden.

Vgl. Art. 11 Abs. 2 Covid-19-SBüV.

Geheimnisentbindung für Missbrauchskontrolle

Gleichzeitig entband der Gesuchsteller durch Unterzeichnung des Formulars die involvierten Stellen und Organisationen von den Geheimhaltungsvorschriften, wie:

  • Bankkundengeheimnis
  • Steuergeheimnis und
  • Amtsgeheimnis

Ziel dieser Geheimnisentbindungen ist eine effiziente Missbrauchsbekämpfung.

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