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Darlehen / Kredite

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gebrauchsleihe

=   Vertrag, der den Entlehner zur Ueberlassung einer Sache zum unentgeltlichen Gebrauch und den Entlehner verpflichtet, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.

Darlehensvertrag

=   Vertrag, der den Darlehensgeber zur Hingabe von Geld oder vertretbaren Sachen verpflichtet und der den Darlehensnehmer zur Rückerstattung von Geld oder vertretbaren Sachen der nämlichen Art und in gleicher Menge und Güte verpflichtet.

Schenkung

=   Vertrag, mit welchem der Schenker dem Beschenkten, ohne vorbestandenem, verpflichtendem Beweggrund, aus reiner Begünstigungsabsicht unentgeltlich, d.h ohne Gegenleistung, eine Sache, Leistung, Forderung oder Schulderlass zuwendet

Die Schenkung setzt einen Schenkungswillen (animus donandi) voraus; das für das Darlehen charakteristische Element der „Rückzahlungspflicht“ bzw. „Rückleistungspflicht“ fehlt sachgemäss bei der Schenkung; aus der Beweislosigkeit, die Rückzahlungspflicht nachzuweisen, kann nicht auf eine Schenkung geschlossen werden.

Hinterlegung

=   Vertrag, wonach eine bewegliche Sache einem Dritten zur Verwahrung übergeben wird, der sie im Interesse des Hinterlegers zu verwahren hat.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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