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Darlehen / Kredite

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Exkurs: Crowdlending

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Crowdlending (auch: Lending-based Crowdfunding)   =   über das Internet vermittelte Darlehen, die von vielen Privatpersonen an andere Privatpersonen oder an Unternehmen gegeben werden, wobei die einzelnen Privatpersonen jeweils selbst gewählte Geldbeträge beisteuern, die zu einem Kredit zusammengefasst werden, der an den von ihnen ausgewählten Kreditgeber ausgehändigt wird, und Plattform-Mittler der für seine Vermittlungstätigkeit auf dem betreffenden Online-Kreditmarktplatz eine Gebühr erhält

Rechtsnatur

  • Digitale Begründung eines Micro-Kreditverhältnisses (C2C)
    • Geschäftsmodell dank technologischer Entwicklung

Gegenstand

Motive

  • Personen und Unternehmen die Aufnahme von Darlehen zu ermöglichen, die keine oder nur geringe Chancen hätten, einen klassischen Bankkredit zu erhalten
    • Schuldner: geringe Bonität
    • Gläubiger: vergleichsweise hohe Verzinsung

Crowdlending-Arten

  • Peer-to-Peer-Lending (auch: Person-to-Person-Lending) (P2P-Lending)
    • Darlehensgeber und jeweilige Darlehensnehmer sind Privatpersonen
  • Peer-to-Business-Lending (auch: Peer-to-Business-Kredit (P2B-Lending)
    • Darlehensgeber ist Privatperson, Darlehensnehmer aber ein Unternehmen

Verzinsliches oder unverzinsliches Darlehen?

  • Verzinsliches Darlehen
    • Zins
    • = Rendite aus Kreditprojekt (eine Art Direktinvestition)
  • Unverzinsliches Darlehen (auch: Social Lending)
    • Hilfsmotiv
    • Rückzahlungsanspruch, aber ohne Verzinsung des Einsatzes

Anbieter-Unterschiede

Die Crowdlending-Anbieter unterscheiden sich durch ihren Angebots-Fokus:

Kreditarten

  • Privatkredite
  • KMU-Unternehmenskredite
  • Privat- und Unternehmenskredite

Zinssatz

  • Festlegung durch die Plattform
  • Festlegung durch die Nachfrage der Kreditnehmer

Merkpunkte für ein Crowdlending-Engagement

Der Geldgeber sollte folgende Punkte bei einem Engagement in Crowdlending-Plattformen beachten:

Diversifikation

  • Risikoreduktion durch Aufteilung auf mehrere Kredite / Plattformen
  • Streuung reduziert Verlustrisiken
  • Keine gegenseitigen Abhängigkeiten
  • Asset Allocation ist gefragt

Keine existenzielle Abhängigkeit vom Return

  • Die Anlage bzw. deren Rückzahlung sollte nicht Bestandteil des Lebenskosten-Budgets sein
  • Nur sog. „Hohes Kanten-Geld“, auf welches man verzichten kann, im Crowdlending verwenden

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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