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Darlehen / Kredite

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Crowdinvesting

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Crowdinvesting   =   Schwarmfinanzierung (auch: Gruppenfinanzierung), bei der sich zahlreiche Personen (Mikroinvestoren, Investoren, Kapitalanleger u.ä.) mit typischerweise eher geringen Geldbeträgen über das Internet meistens an Jungunternehmen (sog. Start-ups) beteiligen, in den meisten Fällen über stille Beteiligungen, Genussrechte oder partiarische Darlehen.

Rechtsnatur

  • Digitale Begründung eines Micro-Kreditverhältnisses (B2C)

Gegenstand

Ablauf

  • Gründer (Kapitalsuchende) stellen Informationen über ihr Projekt zur Verfügung
  • Crowdinvesting-Plattform-Betreiber überprüfen Informationen
  • Positive Beurteilung
    • Projektpräsentation auf der Plattform-Website / Jedermann-Zugänglichkeit
    • Beteiligungsmöglichkeit interessierter Personen am gewünschten Start-up-Unternehmen innerhalb eines fest definierten Zeitraumes (Funding-Zeitraum)
    • Zustandekommen der Finanzierung, wenn ein vorgegebener Mindestfinanzierungsbetrag (Funding-Schwelle) erreicht wurde; andernfalls erhalten die Mikroinvestoren ihr Geld zurück
    • Auszahlung der finanziellen Mittel an des Start-up-Unternehmen (für den Geschäftsaufbau) bei Erreichen der Mindestfinanzierung
    • Die Mikroinvestoren werden nun turnusmäßig mit Informationen über den Geschäftsverlauf des Start-ups versorgt, und wenn das Projekt erfolgreich ist, erhalten die Mikroinvestoren ihren Erfolgsbeitrag.

Anreiz

  • Mikroinvestor hofft – trotz hohem Risiko – auf hohe eine Erfolgsbeteiligung bzw. Rendite

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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