Definition
Crowdinvesting = Schwarmfinanzierung (auch: Gruppenfinanzierung), bei der sich zahlreiche Personen (Mikroinvestoren, Investoren, Kapitalanleger u.ä.) mit typischerweise eher geringen Geldbeträgen über das Internet meistens an Jungunternehmen (sog. Start-ups) beteiligen, in den meisten Fällen über stille Beteiligungen, Genussrechte oder partiarische Darlehen.
Rechtsnatur
- Digitale Begründung eines Micro-Kreditverhältnisses (B2C)
Gegenstand
Ablauf
- Gründer (Kapitalsuchende) stellen Informationen über ihr Projekt zur Verfügung
- Crowdinvesting-Plattform-Betreiber überprüfen Informationen
- Positive Beurteilung
- Projektpräsentation auf der Plattform-Website / Jedermann-Zugänglichkeit
- Beteiligungsmöglichkeit interessierter Personen am gewünschten Start-up-Unternehmen innerhalb eines fest definierten Zeitraumes (Funding-Zeitraum)
- Zustandekommen der Finanzierung, wenn ein vorgegebener Mindestfinanzierungsbetrag (Funding-Schwelle) erreicht wurde; andernfalls erhalten die Mikroinvestoren ihr Geld zurück
- Auszahlung der finanziellen Mittel an des Start-up-Unternehmen (für den Geschäftsaufbau) bei Erreichen der Mindestfinanzierung
- Die Mikroinvestoren werden nun turnusmäßig mit Informationen über den Geschäftsverlauf des Start-ups versorgt, und wenn das Projekt erfolgreich ist, erhalten die Mikroinvestoren ihren Erfolgsbeitrag.
Anreiz
- Mikroinvestor hofft – trotz hohem Risiko – auf hohe eine Erfolgsbeteiligung bzw. Rendite
Weiterführende Informationen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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