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Darlehen / Kredite

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Crowdinvesting

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Crowdinvesting   =   Schwarmfinanzierung (auch: Gruppenfinanzierung), bei der sich zahlreiche Personen (Mikroinvestoren, Investoren, Kapitalanleger u.ä.) mit typischerweise eher geringen Geldbeträgen über das Internet meistens an Jungunternehmen (sog. Start-ups) beteiligen, in den meisten Fällen über stille Beteiligungen, Genussrechte oder partiarische Darlehen.

Rechtsnatur

  • Digitale Begründung eines Micro-Kreditverhältnisses (B2C)

Gegenstand

Ablauf

  • Gründer (Kapitalsuchende) stellen Informationen über ihr Projekt zur Verfügung
  • Crowdinvesting-Plattform-Betreiber überprüfen Informationen
  • Positive Beurteilung
    • Projektpräsentation auf der Plattform-Website / Jedermann-Zugänglichkeit
    • Beteiligungsmöglichkeit interessierter Personen am gewünschten Start-up-Unternehmen innerhalb eines fest definierten Zeitraumes (Funding-Zeitraum)
    • Zustandekommen der Finanzierung, wenn ein vorgegebener Mindestfinanzierungsbetrag (Funding-Schwelle) erreicht wurde; andernfalls erhalten die Mikroinvestoren ihr Geld zurück
    • Auszahlung der finanziellen Mittel an des Start-up-Unternehmen (für den Geschäftsaufbau) bei Erreichen der Mindestfinanzierung
    • Die Mikroinvestoren werden nun turnusmäßig mit Informationen über den Geschäftsverlauf des Start-ups versorgt, und wenn das Projekt erfolgreich ist, erhalten die Mikroinvestoren ihren Erfolgsbeitrag.

Anreiz

  • Mikroinvestor hofft – trotz hohem Risiko – auf hohe eine Erfolgsbeteiligung bzw. Rendite

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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