Definition
Der Lieferantenkredit (auch: Warenkredit) ist ein Kredit des Lieferanten an den Abnehmer in Form eines Zahlungsaufschubs für erbrachte Lieferungen (Waren) oder Leistungen (Dienstleistungen), wobei sich die Kosten der Kreditgewährung mittels Skonto und Verzugszins zumindest teilweise auf den Kunden überwälzen lassen.
Rechtsnatur
- Lieferant (Kreditgeber) – Abnehmer (Kreditnehmer)
- Kreditvertrag (synallagmatische (zweiseitiges) Vertragsverhältnis)
Gegenstand
- Kredit
- Kreditgewährung ist mit einer realen Leistungserbringung (Waren und / oder Dienstleistungen) verknüpft
- Lieferantenkredit als Ausfluss eines betrieblichen Leistungsprozesses
- Kurzfristiger Charakter
- Gewährung ohne Sicherheiten
- Absatzförderungsmittel
- Formlose Eingehung
- Verbreitete Kreditform
- Risikoabsicherung
- Kreditversicherung
- Dokumentenakkreditiv
- Zahlungsabwicklung
- Der Lieferantenkredit wird im Rahmen des normalen Debitorenmanagements überwacht
- Rechnungsstellung
- Mahnwesen
- Inkasso
- Controlling und Reporting
- Mobilisierung des Lieferantenkredits
- Finanzierungsleasing
- Inlandrefinanzierung
- Auslandforderungen
- Der Lieferantenkredit wird im Rahmen des normalen Debitorenmanagements überwacht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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