Definition
Kontokorrentmässiger Zessionskredit
Rechtsnatur
Innominatkontrakt (Kontokorrentmässiger Zessionskredit, mit analoger Anwendung der Faustpfandregeln in Bezug auf den Sicherungszweck und in Bezug auf Zahlungszweck von OR 172)
Gegenstand
- Bankleistung
- Kontokorrentkreditgewährung
- Kreditnehmerleistung
- Zession
- Einzelzession
- Forderungsabtretung (sicherungs- oder zahlungshalber) nach OR 172
- Globalzession
- Zession der Debitorenforderungen
- Regelmässige Einreichung unterzeichneter Zessionsbordereaus
- Persönlichkeitsverletzung (ZGB 27), wenn Zession nicht auf Debitorenforderungen beschränkt wird, sondern alle sich aus dem Geschäftsbetrieb resultierenden Forderungen an die Bank abgetreten wurden
- Einzelzession
- Leistung von Kreditzinsen und Kommissionen
- Verpflichtung zur Kreditrückzahlung, oft verbunden mit einer sog. „Geschäftsverkehrspflicht“, d.h. der Kreditnehmer hat seinen Debitorenschuldner Einzahlungsscheine zugunsten der Bank zuzustellen.
- Zession