Der Transaktionsprozess bei der Veräusserung steht zumindest teilweise spiegelbildlich
Die Verkaufs- bzw. Kaufsanbahnung und die Vertragsverhandlungen erfolgen immer im Vertrauen auf die Ehrlichkeit der Parteien. Zunächst sind beide Parteien nur moralisch gebunden, weil eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung auf Übertragung der Immobilie der öffentlichen Beurkundung bedarf.
Stufe 1: Veräusserungobjekte
Stufe 2: Verkaufbarmachung
Stufe 3: Transformation
Stufe 4: Verkaufsangebot
Stufe 5: Transaktionskosten
Stufe 6: Preisfindungs-Instrumente
Stufe 7: Vendor-Due Diligence (VDD)
Stufe 8: Provisorische Sicherung des Verhandlungsergebnisses
Stufe 9: Öffentliche Beurkundung Grundstückkaufvertrag
Stufe 10: Grundbuchanmeldung
Weiterführende Informationen
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